
Förderung – neu organisiertAm 1.1.2020 trat die Novelle des Marktanreizprogramms (MAP) in Kraft – und damit eine wesentliche Veränderung: Die Förderung erfolgt nicht mehr in Form fester Summen. Stattdessen werden prozentuale Anteile der Kosten für den Austausch, die Erweiterung oder Neuanschaffung einer Heizungsanlage gefördert. Grundlage hierfür sind die sogenannten förderfähigen Kosten, die im MAP näher definiert werden (Link zum Merkblatt des BAFA). So wird zwar nicht automatisch die gesamte Investitionssumme zugrunde gelegt. Es werden aber z. B. auch notwendige Maßnahmen angesetzt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Installation und Inbetriebnahme stehen. |
Zusätzliche Kosten werden förderfähigZu den förderfähigen Kosten zählen viele Maßnahmen, die über die Anschaffungskosten für die Heizungsanlage hinausgehen: Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen inkl. Tanks, Optimierung des Verteilsystems (Installation von Flächenheizkörpern, Vorrohrung, hydraulischer Abgleich), Wanddurchbrüche, Erdbohrungen zur Erschließung von Wärmequellen sowie die Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern. Außerdem können Ausgaben für die Einbindung von Experten in die Fachplanung und Baubegleitung des Einbaus der geförderten Anlage angesetzt werden – und zwar bis zu einer Höhe von 50 %. |
Unterstützung, die sich lohntDie Zuschüsse zu neuen Anlagen sind erheblich. Im Neubau werden z. B. Wärmepumpenanlagen mit 35 % der förderfähigen Kosten bezuschusst (sofern alle technischen Mindestanforderungen erfüllt sind). Bei den förderfähigen Kosten gelten die folgenden Grenzen: In Wohngebäuden können maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit anerkannt werden. Bei Nichtwohngebäuden liegt das Limit pro Gebäude bei 3,5 Mio. Euro. Zusätzlich können weitere Fördermittel für die gleichen förderfähigen Kosten genutzt werden. Dies gilt aber nur, solange die Summe von Krediten, Zuschüssen und Zulange die förderfähige Gesamtsumme nicht übersteigt. |

Für die energetische Sanierung: Steuervorteile nutzenAuch die energetische Sanierung von Gebäuden erfährt ab 2020 starke Unterstützung. Sie wird in Form einer Reduzierung der Steuerschuld gewährt, die bis zu einer maximalen Summe von 20 % der Investitionskosten für die Sanierungsmaßnahmen reicht. Der Gesamtbetrag ist bei 40.000 Euro für den Zeitraum von drei Jahren (siehe Grafik „Möglicher Abzug von der Steuerschuld“) gedeckelt. Die Steuerermäßigung kann mit der MAP-Förderung kombiniert werden. Allerdings nur für Immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. |

Schritt für Schritt Förderung und Steuervorteil sichern
Das aktuelle Merkblatt des BAFA können Sie hier (Link?) herunterladen. |