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Mit alten Anlagen neue Chancen eröffnen

Altanlagenlabel

Altanlagenlabel

Wussten Sie, dass ein Heizkessel in Deutschland im Schnitt 17,6 Jahre alt ist? Gut 36 % sind sogar älter als 20 Jahre. Über 70 % der bundesweit installierten Heizkessel erreichen heute nur die Energieeffizienzklasse C, D oder sogar E. Das ist den wenigsten Kunden bewusst – denn die erfolgreiche Prüfung durch den Schornsteinfeger erweckt bei vielen den Eindruck, alles sei in Ordnung.

Das Altanlagenlabel

spricht Klartext

Für mehr Bewusstsein sorgt das Altanlagenlabel für Heizkessel. Es kann u.a. von Heizungsbauern und Installateuren auf alten Anlagen angebracht werden und zeigt auf den ersten Blick, wie unwirtschaftlich alte Heizungen im Vergleich zum heutigen Standard sind.

EIN LABEL, DASS

NEUE CHANCEN ERÖFFNET

Das Altanlagenlabel bietet den idealen Anlass, Ihre Bestandskunden frühzeitig zu beraten und sie bei der Reduzierung von Heizkosten zu unterstützen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und bringen Sie sich als Erster mit Ecodan Wärmepumpen als Problemlöser ins Gespräch. Denn dem Anlagenbesitzer müssen bei der Anbringung auch Alternativen zur effizienteren Wärmeversorgung genannt werden.


Das Wichtigste

im Überblick

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Altanlagenlabel. Weitere Informationen finden Sie auch, indem Sie den Links innerhalb der jeweiligen Themen folgen.

Es ist die aktuelle Fassung des EnVKG (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz), die das Kennzeichnen der Kessel im Gebäudebestand regelt. Damit haben die Betreiber des Heizgerätes die Kennzeichnung zu dulden. Geregelt ist hier auch, dass die Kennzeichnung und die dazugehörige Information des Betreibers kostenfrei erfolgen müssen.

Laut Gesetz unterliegen der Etikettierungspflicht alle Heizkessel für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einer Nennleistung von bis zu 400 kW. Gleichzeitig regelt das EnVKG, ab wann Kessel welchen Baujahrs etikettiert werden dürfen/müssen:

ab dem JahrEtikettierung auf Heizgeräten der Baujahre
2016bis einschließlich 1986
2017bis einschließlich 1991
2018bis einschließlich 1993
2019bis einschließlich 1995
ab dem 25.09. mit neuem Label (A++ bis D)
2020einschließlich 1997
2021einschließlich 2001
2022einschließlich 2005
2023einschließlich 2008
2024ab 2009, sofern sie mind. 15 Jahre alt sind

Die Gruppe der berechtigten Personen nach § 16 Abs. 1 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes ist recht klar umrissen: Es sind Heizungsbauer, Installateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach § 21 der Energieeinsparverordnung (in der jeweils geltenden Fassung). Sie dürfen also die alten Heizkessel – je nach Einbaujahr – etikettieren.

 

Anders sieht es aus bei dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger: Ab dem 01. Januar 2017 muss er im Anschluss an die Feuerstättenschau nach § 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz das Label zubringen, falls der Kessel unter die Etikettierungspflicht fällt und noch kein Effizienzlabel angebracht ist.

Als Ecodan Partner genießen Sie einen besonderen Service und erhalten ein Starter-Paket von Mitsubishi Electric zur Verfügung gestellt.

 

Weitere Effizienzlabel können Sie im Online-Shop des ZVSHK bestellen. Die Pakete enthalten neben den Etiketten mit verschiedenen Energieeffizienzklassen auch eine entsprechende Anzahl an Infoflyern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Der Flyer muss dem Heizkesselbetreiber bei der Etikettierung übergeben werden. Näheres dazu finden Sie im Shop. Die Nutzung des Online-Shops ist unabhängig von einer Mitgliedschaft in der SHK-Fachorganisation möglich. Neukunden müssen sich einmalig registrieren.

Bei der Bestellung müssen Sie sich damit einverstanden erklären, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert wird, welche Etiketten (mit welchen Nummern) Sie erhalten. Dies dient der späteren Überprüfung der Wirksamkeit des Effizienzlabels (Evaluation, Marktforschung).

 

Das BAFA ist darüber hinaus berechtigt, die Vergabe des Etiketts stichprobenhaft zu überprüfen. Anhand der Registriernummern der Etiketten kann der Berechtigte festgestellt werden.

Für diese Festlegung bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verschiedene Tools an. Nach Eingabe der erforderlichen Daten des alten Heizkessels wird die Effizienzklasse angezeigt und das entsprechende Etikett (Label) kann am Heizgerät angebracht werden.

Es gibt keine genau beschriebene Stelle, da die Heizkessel unterschiedlich aussehen. Es muss allerdings außen am Gerät und deutlich sichtbar angebracht werden.

Neben der Etikettierung des Kessels muss dem Betreiber auch die Informationsbroschüre „Neues Energielabel für alte Heizungen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie übergeben werden. Der Betreiber sollte auf weitere Beratungsangebote (z. B. die Investitionsförderung der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hingewiesen werden.