
Altanlagenlabel
Wussten Sie, dass ein Heizkessel in Deutschland im Schnitt 17,6 Jahre alt ist? Gut 36 % sind sogar älter als 20 Jahre. Über 70 % der bundesweit installierten Heizkessel erreichen heute nur die Energieeffizienzklasse C, D oder sogar E. Das ist den wenigsten Kunden bewusst – denn die erfolgreiche Prüfung durch den Schornsteinfeger erweckt bei vielen den Eindruck, alles sei in Ordnung.
Das Altanlagenlabelspricht KlartextFür mehr Bewusstsein sorgt das Altanlagenlabel für Heizkessel. Es kann u.a. von Heizungsbauern und Installateuren auf alten Anlagen angebracht werden und zeigt auf den ersten Blick, wie unwirtschaftlich alte Heizungen im Vergleich zum heutigen Standard sind. |
EIN LABEL, DASSNEUE CHANCEN ERÖFFNETDas Altanlagenlabel bietet den idealen Anlass, Ihre Bestandskunden frühzeitig zu beraten und sie bei der Reduzierung von Heizkosten zu unterstützen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und bringen Sie sich als Erster mit Ecodan Wärmepumpen als Problemlöser ins Gespräch. Denn dem Anlagenbesitzer müssen bei der Anbringung auch Alternativen zur effizienteren Wärmeversorgung genannt werden. |
Das Wichtigsteim ÜberblickIm Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Altanlagenlabel. Weitere Informationen finden Sie auch, indem Sie den Links innerhalb der jeweiligen Themen folgen. |
Auf welcher gesetzlichen Grundlage stützt sich das Anbringen der Effizienzetiketten?
Es ist die aktuelle Fassung des EnVKG (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz), die das Kennzeichnen der Kessel im Gebäudebestand regelt. Damit haben die Betreiber des Heizgerätes die Kennzeichnung zu dulden. Geregelt ist hier auch, dass die Kennzeichnung und die dazugehörige Information des Betreibers kostenfrei erfolgen müssen.
Welche Heizkessel dürfen etikettiert werden?
Laut Gesetz unterliegen der Etikettierungspflicht alle Heizkessel für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einer Nennleistung von bis zu 400 kW. Gleichzeitig regelt das EnVKG, ab wann Kessel welchen Baujahrs etikettiert werden dürfen/müssen:
ab dem Jahr | Etikettierung auf Heizgeräten der Baujahre |
---|---|
2016 | bis einschließlich 1986 |
2017 | bis einschließlich 1991 |
2018 | bis einschließlich 1993 |
2019 | bis einschließlich 1995 |
ab dem 25.09. mit neuem Label (A++ bis D) | |
2020 | einschließlich 1997 |
2021 | einschließlich 2001 |
2022 | einschließlich 2005 |
2023 | einschließlich 2008 |
2024 | ab 2009, sofern sie mind. 15 Jahre alt sind |
Wer darf die Effizienzlabel bestellen und an Kesseln anbringen?
Die Gruppe der berechtigten Personen nach § 16 Abs. 1 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes ist recht klar umrissen: Es sind Heizungsbauer, Installateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach § 21 der Energieeinsparverordnung (in der jeweils geltenden Fassung). Sie dürfen also die alten Heizkessel – je nach Einbaujahr – etikettieren.
Anders sieht es aus bei dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger: Ab dem 01. Januar 2017 muss er im Anschluss an die Feuerstättenschau nach § 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz das Label zubringen, falls der Kessel unter die Etikettierungspflicht fällt und noch kein Effizienzlabel angebracht ist.
Wo bekommen Sie die Energieeffizienzlabel für Ihre Kunden?
Als Ecodan Partner genießen Sie einen besonderen Service und erhalten ein Starter-Paket von Mitsubishi Electric zur Verfügung gestellt.
Weitere Effizienzlabel können Sie im Online-Shop des ZVSHK bestellen. Die Pakete enthalten neben den Etiketten mit verschiedenen Energieeffizienzklassen auch eine entsprechende Anzahl an Infoflyern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Der Flyer muss dem Heizkesselbetreiber bei der Etikettierung übergeben werden. Näheres dazu finden Sie im Shop. Die Nutzung des Online-Shops ist unabhängig von einer Mitgliedschaft in der SHK-Fachorganisation möglich. Neukunden müssen sich einmalig registrieren.
Warum sind die Labels durchnummeriert?
Bei der Bestellung müssen Sie sich damit einverstanden erklären, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert wird, welche Etiketten (mit welchen Nummern) Sie erhalten. Dies dient der späteren Überprüfung der Wirksamkeit des Effizienzlabels (Evaluation, Marktforschung).
Das BAFA ist darüber hinaus berechtigt, die Vergabe des Etiketts stichprobenhaft zu überprüfen. Anhand der Registriernummern der Etiketten kann der Berechtigte festgestellt werden.
Wie kann man feststellen, welche Energieeffizienzklasse der alte Kessel hat?
Für diese Festlegung bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verschiedene Tools an. Nach Eingabe der erforderlichen Daten des alten Heizkessels wird die Effizienzklasse angezeigt und das entsprechende Etikett (Label) kann am Heizgerät angebracht werden.
Wo am Kessel muss das Etikett angebracht werden?
Es gibt keine genau beschriebene Stelle, da die Heizkessel unterschiedlich aussehen. Es muss allerdings außen am Gerät und deutlich sichtbar angebracht werden.
Welche Aufgaben sind mit der Anbringung des Etiketts noch verbunden?
Neben der Etikettierung des Kessels muss dem Betreiber auch die Informationsbroschüre „Neues Energielabel für alte Heizungen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie übergeben werden. Der Betreiber sollte auf weitere Beratungsangebote (z. B. die Investitionsförderung der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hingewiesen werden.