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DIE WEICHENSTELLUNG DER AMPELREGIERUNG

FÜR DIE WÄRMEWENDE

Die Ampelkoalition gibt einen neuen Rahmen

Die Regierungspartei der neuen Ampelkoalition gestalten Themen der Energie, des Bauens und Wohnens sowie das Klimaschutzgesetz neu. Was im Dezember 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, wird nun Schritt für Schritt umgesetzt. 

Eckpunkte des Koalitionsvertrages

Energiepreisentwicklung im Blick

Die für das Jahr 2022 bereits reduzierte EEG-Umlage soll zum 01.01.2023 vollständig abgeschafft werden. Ihre Finanzierung wird zukünftig u.a. mit Mitteln aus den Emissionshandelssystemen gesichert sein. Gleichzeitig will die neue Bundesregierung den bisherigen Preispfad der CO2-Abgabe beibehalten. Um die Energiepreise zu kompensieren wurde das sogenannte Klimageld vorgeschlagen. Diese muss noch genauer ausgearbeitet werden.

Bauen und Wohnen im Fokus

Die Förderung der Effizienzhausstufe 55 im Neubau wird zum 01.02.2022 auslaufen. Hier wird die neue Bundesregierung ein Förderprogramm auflegen, das vor allem die Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche berücksichtigen wird. Auch das GEG wird angepasst – zum 01.01.2025 sollen alle neu eingesetzten Heizungen auf der Basis von 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden. Gleichzeitig werden die Neubaustandards den KfW-EH 40 angeglichen.

Klimaschutzgesetz in der Weiterentwicklung

Schon im Jahr 2022 soll ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit allen notwendigen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg gebracht und abgeschlossen werden. Die zukünftigen Gesetztesentwürfe sollen einem Klimacheck unterworfen werden. Die Einhaltung der Klimaziele wird anhand einer sektorübergreifenden und analog zum Pariser Klimaabkommen mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft.

Umfassende Nutzung der Solarenergie

Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Dabei sollen bürokratische Hürden abgebaut und die Förderung von Mieterstrom soll vereinfacht und gestärkt werden.


DER BUND STELLT ZEITNAHE SOFORTMAßNAHMEN VOR

2021 verfehlte Deutschland seine Klimaschutzziele – und auch 2022 und 2023 werden diese verfehlt. Dennoch sollen der Anteil der erneuerbaren Energien auf 80 Prozent bis 2030 ausgebaut und die Klimaneutraliät bis 2045 erreicht werden.

Zwei Sofortmaßnahmen-Pakete die im Frühjahr und Sommer 2022 vorgelegt werden, sollen die Erreichung der Ziele nun stärken.

EEG-Novelle: Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird zum überragenden öffentlichen Interesse. Damit soll der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf 780 Prozent im Jahr 2030 gesteigert werden – der gesamte Bruttostromverbrauch wird zu diesem Zeitpunkt auf 715 TWh geschätzt.

Solarenergie: Ein Solarbeschleunigungspaket soll den Ausbau der Solarenergie mit einer Reihe an Einzelmaßnahmen voranbringen. Künftig sollen alle geeigneten Dachflächen für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten wird Solarenergie zur Pflicht, bei privaten Neubauten zur Regel.

Windenergie: Ein Wind-an-Land- Gesetz soll den Ausbau der Windnutzung beschleunigen. Hierbei werden zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie reserviert und zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen ermöglicht werden.

Strompreis: Im Vergleich zu fossilen Energieträgern soll Strom günstiger werden. Damit sollen Wärmepumpen und E-Mobilität attraktiver werden. Ab 2023 die EEG-Umlage über den Bundeshaushalt finanziert und für die Verbraucher abgeschafft werden.

Industrie-Klimaschutzverträge: Es werden rechtliche und finanziellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Klimaschutzdifferenzverträgen (Carbon Contracts for Difference geschaffen. ) Dies soll als zentrales Instrument zur Unterstützung der Transformation in der Industrie dienen.

Wärmestrategie: Bis 2030 soll 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt werden. Zusätzlich soll die Energieeffizienz als zweiter Baustein der Gebäudestrategie Klimaneutralität im Fokus liegen.

Gebäudestandards und -förderung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll zügig überarbeitet werden Im Mittelpunkt soll eine deutliche Reduktion des Energiebedarfs liegen. Ab 2025 soll dafür jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben werden. Parallel dazu wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude  (BEG) angepasst.

Wasserstoffstrategie: Die zukünftige Produktion an grünem Wasserstoff soll gegenüber den bisherigen Plänen verdoppelt werden. Die Nationale Wasserstoffstrategie soll das Ziel verfolgen und in 2022 verabschiedet werden.