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DIE EEG-UMLAGE

sinkt deutlich ab 2022

Förderung erneuerbarer Energien

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Pfeiler der Klimaschutzpolitik. Um dieses zukunftsorientierte Projekt finanzieren zu können, wurde vor Jahren die EEG-Umlage geschaffen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz geht auf das Jahr 2000 zurück. Es regelt die priorisierte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie z.B. Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft ins Stromnetz. Dabei garantiert es den Erzeugern feste Einspeisevergütung, die den Netzbetreibern Kosten verursachen. Beim Verkauf des so erzeugten Stroms an der Börse werden zwar Einnahmen erzielt, doch zwischen diesen Einnahmen und den Kosten der Einspeisevergütung entsteht eine finanzielle Lücke. Diese Differenz ist die Basis für die Festlegung der EEG-Umlage.

Die EEG-Umlage

Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert. Grundsätzlich wird die EEG-Umlage von allen Stromverbrauchern bezahlt, da sie ein Teil des Strompreises ist. Sonderregelungen für stromkostenintensive Unternehmen können jedoch auf Antrag eine Ermäßigung auf die EEG-Umlage erhalten, wenn ihr Strombezug besonders hoch ist. Gleiches gilt für die Schienenbahnen. Die Höhe der EEG-Umlage ändert sich jedes Jahr und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. 

Die Umlage macht den Strom teurer

Durch den stetigen Ausbau der Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist die EEG-Umlage nahezu kontinuierlich gestiegen. Anfangs betrug sie 0,41 ct/kWh, die mit der Abrechnung den Stromkunden belasteten. 2020 hingegen stieg sie auf 6,756 ct/kWh. Neben anderen Steuern und Abgaben machte die EEG-Umlage den Strom für die Verbraucher immer teurer. Nach dem Willen der Bundesregierung soll damit jetzt Schluss sein.

Kehrtwende in der Preisentwicklung

Gleich mehrere Faktoren werden in den kommenden Jahren positive Auswirkungen auf die Entwicklung der EEG-Umlage und damit auf den Strompreis haben.

Die im Jahr 2000 auf 20 Jahre festgelegten Einspeisevergütungen laufen nun aus. In den kommenden Jahren wird das zunehmend weitere Anlagen betreffen. Parallel dazu sollen die Einnahmen, die durch die CO2-Abgabe erzielt werden, ebenfalls zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden. Um sicher zu gehen, dass die EEG-Umlage sinkt noch bevor diese Instrumente greifen, sichert die Politik die Entwicklung mit einem Zuschuss aus Bundesmitteln ab. Für das Jahr 2021 ist die EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh und für das Jahr 2022 auf 6 ct/kWh gedeckelt.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sprach im September 2021 von einer Senkung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2022 um bis zu einem Drittel. Das sei allerdings nur der erste Schritt, so der Altmaier gegenüber der Presse. Für eine komplette Abschaffung der Umlage sei ein Zeitraum von 3 Jahren vorgesehen. Die Bundesnetzagentur hat im Oktober die EEG-Umlage für 2022 auf 3,723 ct. festgelegt. Damit liegt sie sogar 43 Prozent unter dem Abgabenniveau aus 2021.

Ein Gesetzesentwurf der Ampelkoalition soll zum 01. Juli 2022 die Finanzierung der EEG-Umlage vom Verbraucherstrompreis in den Bundeshaushalt verlagern. Die Bundesregierung will es außerdem zur Bedingung machen, dass die Absenkung tatsächlich beim Verbraucher ankommt. Dazu sollen die Energieversorger rechtlich verpflichtet werden. Damit wird die Abschaffung der EEG-Umlage für den Verbraucher erneut beschleunigt und entgegen den bisherigen Plänen vorgezogen.

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