
Förderung erneuerbarer Energien
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Pfeiler der Klimaschutzpolitik. Um dieses zukunftsorientierte Projekt finanzieren zu können, wurde vor Jahren die EEG-Umlage geschaffen.
Die Umlage macht den Strom teurerDurch den stetigen Ausbau der Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist die EEG-Umlage nahezu kontinuierlich gestiegen. Anfangs betrug sie 0,41 ct/kWh, die mit der Abrechnung den Stromkunden belasteten. 2020 hingegen stieg sie auf 6,756 ct/kWh. Neben anderen Steuern und Abgaben machte die EEG-Umlage den Strom für die Verbraucher immer teurer. Nach dem Willen der Bundesregierung soll damit jetzt Schluss sein. |
Kehrtwende in der PreisentwicklungGleich mehrere Faktoren werden in den kommenden Jahren positive Auswirkungen auf die Entwicklung der EEG-Umlage und damit auf den Strompreis haben. Die im Jahr 2000 auf 20 Jahre festgelegten Einspeisevergütungen laufen nun aus. In den kommenden Jahren wird das zunehmend weitere Anlagen betreffen. Parallel dazu sollen die Einnahmen, die durch die CO2-Abgabe erzielt werden, ebenfalls zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden. Um sicher zu gehen, dass die EEG-Umlage sinkt noch bevor diese Instrumente greifen, sichert die Politik die Entwicklung mit einem Zuschuss aus Bundesmitteln ab. Für das Jahr 2021 ist die EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh und für das Jahr 2022 auf 6 ct/kWh gedeckelt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sprach im September 2021 von einer Senkung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2022 um bis zu einem Drittel. Das sei allerdings nur der erste Schritt, so der Altmaier gegenüber der Presse. Für eine komplette Abschaffung der Umlage sei ein Zeitraum von 3 Jahren vorgesehen. Die Bundesnetzagentur hat im Oktober die EEG-Umlage für 2022 auf 3,723 ct. festgelegt. Damit liegt sie sogar 43 Prozent unter dem Abgabenniveau aus 2021. Ein Gesetzesentwurf der Ampelkoalition soll zum 01. Juli 2022 die Finanzierung der EEG-Umlage vom Verbraucherstrompreis in den Bundeshaushalt verlagern. Die Bundesregierung will es außerdem zur Bedingung machen, dass die Absenkung tatsächlich beim Verbraucher ankommt. Dazu sollen die Energieversorger rechtlich verpflichtet werden. Damit wird die Abschaffung der EEG-Umlage für den Verbraucher erneut beschleunigt und entgegen den bisherigen Plänen vorgezogen. |