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FÖRDERFÄHIGE ENERGIEBERATUNG

Um bei der energetischen Gebäudeberatung in den Genuss der BAFA-Fördergelder zu kommen, müssen die Modernisierer auf Energiebrater zurückgreifen, die über eine entsprechende Zulassung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verfügen. Auf der Liste fanden sich bisher insbesondere Ingenieure, Architekten oder ausschließlich beratenden Handwerksunternehmen.

VON DER BERATUNG ZUR UMSETZUNG

MIT DEM GLEICHEN PARTNER

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, konnten Modernisierer daher die Beratungs- und die Umsetzungsleistung nicht aus einer Hand erhalten. Ein SHK-Fachmann mit Meisterqualifikation und der entsprechenden Weiterbildung zum Energieberater konnte bisher nicht bei der BAFA als zugelassener Energieberater gelistet werden. Ab dem 1. Dezember 2017 ändert sich das: die Zulassungsvoraussetzungen für Energieberater werden angepasst. Damit dürfen nun qualifizierte Fachleute aus allen Branchen beraten, wenn sie die Qualifikationsanforderungen erfüllen. Unverändert bleibt die Verpflichtung zur neutralen Beratung, die der Fachunternehmer in jedem Förderantrag unterzeichnet.

Zugelassene, qualifizierte Energieberater findet man unter www.energie-effizienz-experten.de.

ANGEPASSTE RICHTLINIEN

FÜR MEHR MÖGLICHKEITEN

Dafür wurden zwei Beratungsprogramme novelliert:

  • für Wohneigentümer: „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ und
  • für mittelständische Unternehmen: „Energieberatung Mittelstand“

Durch die Erweiterung des Energieberaterkreises stehen nun mehr qualifizierte Energieberater zur Verfügung. Die Energieberater sollen objektiv und neutral über mögliche Effizienzmaßnahmen informieren. Dabei sollen möglich Potentiale erkannt und aufgezeigt werden, um durch geeignete Maßnahmen Geld zu sparen. Der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan „iSFP“ wird als richtlinienkonforme Darstellung der Energieberatungsergebnisse anerkannt.

FÖRDERGELD VOM STAAT

FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN

Im Rahmen des Programms „Energieberatung für Wohngebäude“ übernimmt das BMWi 60 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 800,- € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie  maximal 1.100,- € für Mehrfamilienhäuser. Das Programm „Energieberatung im Mittelstand“ sieht einen Zuschuss von bis zu 80 %, maximal 6.000 Euro vor. Die genaue Förderbetragshöhe richtet sich nach den Energiekosten des Unternehmens.

DETAILS ZUR ENERGIEBERATUNG

GIBT ES BEIM BAFA

Weitere Informationen zu den Energieberatungsleistungen erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Neben allen Rechtsgrundlagen stellt das BAFA weitere themenbezogene Publikationen und die entsprechenden Antragsformulare zum Download bereit.