
Die EnEV wurde zum 01.11.2020 durch das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) abgelöst. Weitere Informationen finden Sie hier. |
ENEV
Die EnergieEinsparVerordnung, kurz: EnEV, soll laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden.
VORGABEN, DIE SEITJANUAR 2014 GELTENDie EnEV enthält Vorgaben, die seit 1. Januar 2014 gelten und sich ab dem 1. Januar 2016 noch einmal verschärft haben. Diese Verschärfung ist für Bauvorhaben relevant, zu denen der Bauherr (je nach Bauordnungsvorgaben):
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HÖHERE MESSLATTESEIT 2016Bei Wohngebäuden wurde ab 2016 die Messlatte für die Energieeffizienz-Kennwerte angehoben. Der höchstzulässige Jahresprimärenergiebedarf mindert sich um 25 % gegenüber dem bisherigen Referenzgebäude. Gleiches gilt auch für Nichtwohngebäude. |
VORGABEN BEINICHTWOHNBAUTENBei Wohnbauten darf dabei die Gebäudehülle nicht mehr Wärme nach außen verlieren als das Referenzgebäude. Anders bei Nichtwohnbauten: Hier dürfen Außenbauteile im Vergleich den Vorgaben bis Ende 2015 nur noch ca. 80 % Wärme nach außen durchlassen. Die Wärmeschutzanforderungen an einzelne Außenbauteile listet die Verordnung detailliert auf. |