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ErP-Ökodesign

ERP-Ökodesign

Unser Umgang mit Energie ist im Wandel. Auch von Seiten der europäischen Gesetzgebung. Die ErP-Richtlinie sorgt dafür, dass energieverbrauchsrelevante Produkte (Energy-related Products) eindeutig gekennzeichnet werden müssen. Auf dieser Seite erläutern wir für Sie alle wichtigen Inhalte der ErP-Richtlinie für Klimatechnologie und Wärmepumpen.

MIT UNS DIE

ZUKUNFT GESTALTEN

Ganz gleich ob Sie effizient heizen oder kühlen möchten, wir unterstützen Sie gerne dabei, die richtige Lösung zu finden – sowohl für Ihren Bedarf als auch für unsere Umwelt.

FIT FÜR DIE ZUKUNFT: GERÄTE

MIT CE-KENNZEICHNUNG

Die Ökodesign-Verordnung legt sogenannte Mindesteffizienz- und Mindestemissionsstandards fest. Geräte, die sie nicht erfüllen, erhalten keine CE-Kennzeichnung und dürfen nicht mehr in die EU eingeführt werden. Hier sind vor allem die Hersteller gefragt, mit Technologien zu arbeiten, die heute wie in Zukunft CE-konform sind.

EINFACHER PRODUKTVERGLEICH

DANK ENERGIE-KENNZEICHNUNG

Die Energiekennzeichnungsverordnung beschreibt, wie die Energiekennzeichnungsetiketten (Label) aussehen. Sie definiert, welche Werte zur Einordnung in eine bestimmte Effizienzklasse notwendig sind. Die Labels sollen vor allem Verbrauchern helfen, Produkte vergleichen und nach ihrer Effizienz auswählen zu können.

BEDINGUNGEN FÜR

RAUMHEIZGERÄTE

Seit 26.09.2015 müssen die Wärmepumpen eine errchnete „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ von mindestens 100% vorweisen. Zum 26.09. 2017 wurde dieser Wert auf 110% angehoben (bei Niedertemperatur-Wärmepumpen jeweils 15% höhere Werte). Zum Vergleich: die Mindesteffizienz für Kessel mit fossilen Brennstoffen liegt bei nur 86%. Der Unterschied spiegelt sich direkt in der besseren Einstufung der Wärmepumpen wider. Das Energieeffizienzlabel umfasst die Skala von A++ bis G. Zum 26.09.2019 erfolgte eine eine Anpassung des Labels: seit dem gilt eine Skala von A+++ bis D. Unter den Wärmeerzeugern sind es ausschließlich die elektrisch betriebenen Wärmepumpen, die die höchsten Energieeffizienzklassen erreichen.

BEDINGUNGEN FÜR

RAUKOMBIMHEIZGERÄTE UND WARMWASSERSPEICHER

Die seit dem 26.09.2015 geltende „Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz“ hängt von dem gewählten „Last- bzw. Zapfprofil“ ab - also einer bestimm­ten, über einen 24-stündigen Messzyklus gezapften Warmwassermenge.

Die Anforderungen wurden hier zum 26.09.2017 deutlich verschärft.

Gleichzeitig änderte im Bereich der reinen Warmwasserbereitung auch die Energieeffizienzskala: von A bis G auf A+ bis F. Bei Raumkombiheizgeräten ist diese Anpassung am 26.09.2019 erfolgt.