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Beratungssituation Finanzierungsgespräch mit 3 Personen

Für effiziente Technik gibt’s Geld vom Staat

Wärmepumpen-Förderung

Einen guten Überblick über alle aktuellen Fördermaßnahmen gibt die Broschüre des Bundesverbandes Wärmepumpe.

 Broschüre (PDF, 3,8 MB)

Senken Sie Ihre Investitionskosten

 

Die Heiztechnik geht mit der Zeit. Waren früher Gas- und Ölheizungen der Baustandard, gehören heute Wärmepumpen zu den zeitgemäßen und ausgereiftesten Technologien zum Heizen und zur Warmwasser-Erzeugung. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten der finanziellen Förderungen Sie für Ihr Vorhaben im Neubau und vor allem im Baubestand in Anspruch nehmen können.

 

Fördergelder dank Marktanreizprogramm für Neubau und Sanierungen

Das Marktanreizprogramm (MAP) fördert den Einsatz von effizienten Wärmepumpensystemen. Sowohl im Neubau als auch im Baubestand wird eine Wärmepumpenanlage mit 35 % der förderfähigen Kosten gefördert. Zusätzliche 10 % werden gewährt, wenn im Rahmen der Heizungsmodernisierung ein bisher installierter Heizölkessel außer Betrieb genommen wird. Dann wird der Umstieg auf ein System auf Basis erneuerbarer Energien mit 45 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.



Was genau sind förderfähige Kosten?

Die  35 bzw. 45 Prozent beziehen sich nicht nur auf die Kosten der Wärmepumpe und der Installationsleistung. Es werden alle Kosten für sämtliche Maßnahmen berücksichtigt, die zur Installation der neuen Anlage erforderlich sind. Bei Wohngebäuden können max. 50.000 Euro pro Wohneinheit anerkannt werden. Die folgende Liste hilft dabei, sich einen Überblick zu verschaffen.

Folgende tatsächlich entstandene Kosten können für die Förderung der Wärmepumpenanlage angesetzt werden:

  • Anschaffungskosten für die neue Wärmepumpe
  • Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Wärmepumpe
  • folgende notwendige Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Wärmepumpe:
    • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inkl. ggf. Tanks
    • Optimierung des Heizungsverteilsystems (Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern, Verrohrung, Hydraulischer Abgleich, Einstellen der Heizkurve etc.)
    • notwendige Wanddurchbrüche
    • Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Sole/Wasser-Wärmepumpen
    • Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern
  • Ausgaben für die Einbindung von Experten für die Fachplanung und Baubegleitung des Einbaus der geförderten Anlage

Fördertipp:

Bei dem Marktanreizprogramm der BAFA gilt: Die Wärmepumpe muss sowohl Raumwärme als auch Trinkwassererwärmung übernehmen, damit die Förderung gewährt werden kann. Allerdings sind hier zwei Ausnahmen zugelassen:

  • Bei dem zu beheizenden Gebäude handelt es sich um ein Nichtwohngebäude
  • Die Trinkwasser-Erwärmung erfolgt über ein anderes erneuerbares System.

Unter Punkt 2 fallen Systeme wie Brauchwasser-Wärmepumpen oder Solarthermie-Anlagen. Auch elektrische Durchlauferhitzer können als Erfüllungsoption für die Pflicht zur erneuerbaren Trinkwassererwärmung anerkannt werden.

Dazu muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Durchlauferhitzer wird mit Ökostrom betrieben. Der entsprechende Tarif muss mit einem der etablierten Zertifikate gekennzeichnet sein (z.B. „Grüner Strom Label“, „ok-power Label“, „TÜV Ökostromzertifikat“). Als Nachweis ist der entsprechende Stromvertrag vorzulegen sowie eine schriftliche Erklärung, dass der Antragsteller diesen Tarif mindestens 7 Jahre zum Betrieb der Durchlauferhitzer verwenden wird.
  • Der Durchlauferhitzer wird mit selbsterzeugtem PV-Strom versorgt. Dies gilt allerdings nur, wenn die PV-Anlage nach 2012 (also ab dem 01.01.2013) installiert wurde, für ältere Anlagen gilt diese Regelung nicht. Als Nachweis sollte dem Antrag die entsprechende Rechnung für die PV-Anlage beigefügt werden.

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