
Klimaschutzgesetz: Der aktuelle Stand der DingeDas deutsche Klimaschutzgesetz, das im Jahr 2019 verabschiedet wurde, ist in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar. Hier fehlen die Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab 2031, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Das Bundeskabinett hat sich jetzt auf ein schärferes Klimaschutzgesetz geeinigt. Unter anderem soll Deutschland bis 2045 klimaneutral werden. Dafür wurden neue Maßnahmen ins Auge gefasst. |
Pariser KlimaschutzabkommenDie Grundlage für die europäischen und deutschen Klimaschutzziele bildet das in Paris getroffene Übereinkommen. Darin wurde eine Anstiegsgrenze der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius festgelegt. Außerdem einigten sich die Staaten darauf, den Anstieg auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau nicht zu überschreiten. Maßnahmen, mit denen die Risiken und Folgen des Klimawandels verringert werden könnten. |
VERSCHÄRFUNG DER REDUKTIONSZIELEDamit die EU im Jahr 2050 klimaneutral sein kann, hat die EU-Kommission ein neues Ziel formuliert. Deutschland und zehn weitere Staaten haben ausdrücklich den Vorschlag, die CO2-Reduktion in der EU weiter zu verschärfen, unterstützt. Die Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich Im April 2021 darauf verständigt, das Klimaschutzziel für 2030 zu verschärfen. Die Treibhausgasemissionen sollen gegenüber 1990 um 55 statt bisher 40 Prozent gesenkt werden. |
Die nationalen KlimaschutzzieleSchärfere Vorgaben Vor dem Hintergrund der internationalen Abkommen verpflichtete sich Deutschland zur schrittweisen Minderung der Emissionen von Treibhausgasen. Bis zur Erreichung der ersten Etappe im Jahr 2030 liegt wurde die die Minderungsquote im aktuellen Gesetzesentwurf (Mai 2021) auf 65 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 angehoben. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Zudem soll die Klimaneutralität bereits 2045 statt 2050 erreicht werden. Alle zwei Jahre soll ein Expertenrat über die Fortschritte und Trends auf dem Zielerreichungspfad berichten.
Detaillierte Vorgaben Das neue Klimaschutzgesetz sieht ein System der jahresscharfen zulässigen Emissionsmenge in den jeweiligen Sektoren wie Gebäude, Verkehr oder Energiesektor vor. Ab dem Jahr 2030 sollen die zusätzlich neu definierten Minderungen vor allem die Bereiche Industrie und Energie übernehmen – zwei Sektoren mit den bisher höchsten Emissionen. Auch nach 2030 sieht das Gesetz jährliche Minderungsziele vor – die Aufteilung auf die jeweiligen Sektoren erfolgt im Jahr 2024 – unter Einbeziehung der europäischen Weichenstellungen für den Klimaschutz.
Sicherung der Klimaneutralität Neben der Festlegung neuer Minderungsziele wurden im Gesetz auch der Erhalt und der Ausbau von Wäldern und Mooren festgehalten. Diese sollen die nicht vermeidbaren Restmengen der Treibhausgasemissionen kompensieren. Diese „natürlichen Senken“ sollen nach 2050 mehr Treibhausgase binden, als in Deutschland ausgestoßen wird. Damit würde das Land eine negative Emissionsbilanz ausweisen können.
Angekündigtes Sofortprogramm Ein den Gesetzesentwurf begleitender Beschluss des Bundeskabinetts kündigt ein Sofortprogramm mit ersten Weichenstellungen an, die zur Erreichung der verschärften Ziele beitragen sollen. Zusätzliche Förderung im Umfang von 8 Milliarden Euro soll sich hier positiv auswirken. Für Neubauten wurden schärfere Vorgaben angekündigt.
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CO2-Bepreisung und BürgerentlastungSeit 2021 bildet die Bepreisung des CO2 den Kern des Klimaschutzprogramms. Der Preis pro Tonne liegt zu Beginn bei 25 Euro und steigt bis 2025 auf 55 Euro (Stand: 16. Dezember 2019). Ab 2026 bildet sich der Preis im Markt innerhalb eines festgelegten Preiskorridors von 55 bis 65 Euro. Die Einnahmen werden in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert und sollen in Form vollständig die EEG-Umlage entlasten. Künftig sollen die Kosten des CO2-Preises nicht mehr allein von den Mieterinnen und Mieter getragen werden. Da die Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden, sollen die Kosten auf die beiden Parteien aufgeteilt werden. |
Förderung energetischer SanierungGut 14,5 % der deutschen CO2-Emissionen entfallen auf den Gebäudesektor. Konkret ausgedrückt waren es im Jahr 2020 118 Mio. Tonnen, die bis 2030 auf 67 Mio. Tonnen reduziert werden müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden energetische Sanierungsmaßnahmen u.a. steuerlich gefördert. Eine weitere Entlastung stellen auch Förderungen beim Einsatz von erneuerbaren Energien (z.B. Wärmepumpen) bei der Gebäudebeheizung dar. Über den aktuellen Stand der Dinge informieren wir in unserem monatlichen Heiztechnik-Newsletter und in der Infothek.
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