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SANITÄR-HEIZUNG-„K“LIMA

SO STEHT DAS K AUCH FÜR „K“UALIFIZIEREN

ES LOHNT SICH:

SACHKUNDE GEMÄSS §5 ChemKlimaschutzV

 

Viele SHK-Betriebe, die ihr Leistungsangebot um die Inbetriebnahme, Wartung oder Inspektion von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen erweitern möchten, betreten zunächst einmal Neuland. Dabei reicht der Wille allein, sich mit diesen Technologien auseinanderzusetzen, nicht aus. Ein Sachkundenachweis gemäß §5 ChemKlimaschutzV muss her, bevor mit Kältemitteln bei diesen Anwendungen gearbeitet werden darf. 

EIN SERVICE FÜR PARTNER

Um SHK-Betriebe beim Erwerb des Sachkundenachweises zu unterstützen, bietet Mitsubishi Electric Ecodan Partner einen Ausbildungskurs zur Vorbereitung auf die Prüfung an. In diesem kompakten, zweitägigen Kurs erfahren Interessierte nach vorherigem Selbststudium alles Notwendige, um die Sachkundeprüfung gem. VO (EG) Nr. 303/2008 Kategorie 1 (ohne Füllmengenbegrenzung) ablegen zu können. Damit sind Sie berechtigt, an Wärmepumpen und Klimaanlagen Installations- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen und mit Kältemitteln zu arbeiten. Die behördlich anerkannte Sachkundebescheinigung erhalten die Teilnehmer im Rahmen der Schulung nach erfolgreich abgelegter Prüfung. 

INHALTE UND ABLAUF

Im Vorfeld der zweitägigen Präsenzveranstaltung, die in Ratingen stattfindet, erhalten die Teilnehmer per Post ausführliche Unterlagen für das Selbststudium. Darin geht es unter anderem um rechtliche Grundlagen sowie um relevante Fachphysik. Themen wie Aufstellung, Inbetriebnahme, Dichtheitskontrollen, Wartung und Innstandhaltung werden sowohl in der Theorie als auch in der Praxis bearbeitet. Die Sachkundeprüfung schließt die Veranstaltung ab.

OPTIONALER PRAXISTAG

Gleich im Anschluss an den zweitätigen Kurs findet in Ratingen das Seminar „Heizungs- und kältetechnische Inbetriebnahme der Ecodan Luft/Wasser-Wärmepumpen“ statt. Somit haben Teilnehmer die Möglichkeit, das Gelernte direkt an den Ecodan Wärmepumpen umzusetzen – und das, ohne eine zusätzliche Anreise antreten zu müssen.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME

Die Schulung besuchen kann nur, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt: So müssen die Teilnehmer über einen Abschluss als Meister oder Geselle aus dem SHK- bzw. Elektro-Bereich verfügen und einen Nachweis darüber im Original vorlegen.

Weitere Informationen

Ausgabe 01//2018

Wissen rund um effizientes Heizen mit Strom