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Unbedingt beachten:

Neues Antragsverfahren

Wichtige Anpassung

Seit dem 01. Januar 2018 gibt es beim Antragsverfahren für die BAFA-Förderung nach dem Marktanreizprogramm (MAP) eine wichtige Änderung gegenüber der bisherigen Vorgehensweise.

Einheitliches Online-Verfahren

Seit dem 01. Januar 2018 muss für alle Wärmepumpenanlagen ein neues Antragsverfahren angewandt werden. Es gilt für alle Antragsteller sowie Förderoptionen und vereinheitlicht die Antragstellung für die Basis- und Innovationsförderung. Das bedeutet: Der Förderantrag muss zukünftig ausnahmslos vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Die Antragstellung muss online erfolgen. Dazu hat das BAFA ein Merkblatt vorbereitet. 

Diese Vereinheitlichung stellt einen ersten Schritt zur Verbesserung und Vereinfachung der Förderlandschaft nach der neuen Förderstrategie dar.


Auftragsvergabe

nach Neuregelung

Ab dem Erhalt der Eingangsbestätigung des Förderantrages durch die BAfA darf der Auftrag an den Fachhandwerker erteilt werden, ohne dass man auf den Zuwendungsbescheid warten muss.

Allerdings besteht hier noch das Risiko einer Ablehnung (z.B. aus technischen Gründen). Hängt also die Entscheidung für die Wärmepumpe von der Zuteilung des Fördergeldes ab, so sollte man den Auftrag an den Fachhandwerker erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides vergeben.